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AGB

Allgemeines

Unsere Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Für zukünftige Geschäftsbedingungen gelten sie auch dann, wenn sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

Angebote / Vertragsabschlüsse

Angebote sind unverbindlich und bis zur Bestätigung des Auftrages durch uns hinsichtlich anderweitigen Verkaufs freibleibend.

Bei Bestellung von Teilposten aus einem Gesamtangebot gelten die Preise nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Aufträge gelten mit unserer schriftlichen  Bestätigung als angenommen. Die Bestätigung gilt als anerkannt, falls der    Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen Einspruch erhebt.

 

Planung

Das Angebot und die Planung sind urheberrechtlich geschützt und stellen geistiges Eigentum der Firma ÖkoPlant - Roitner GmbH dar. Es dürfen weder durch den Bauherren noch durch Dritte der Gesamtvorschlag oder auch nur Details ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung der Firma ÖkoPlant - Roitner GmbH ausgeführt werden. 

 

Preise

Die Preise gelten ohne Verpackung ab Baumschule in Euro. Bei Aufliegen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit. Zwischenverkauf vorbehalten. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. 

 

Rabatte

Bei Selbstabholung gewähren wir bis zu 40% Rabatt (es gelten die in der Spalte "Rabatt" ausgewiesenen Werte), zusätzlich gewähren wir bis zu 8% Mengenrabatt. Wir übernehmen die fachgerechte Verladung der Pflanzen. Falls der Transport nicht durch die Firma ÖkoPlant durchgeführt wird, trägt der Kunde das Risiko für die Pflanzen ab dem Zeitpunkt der Verladung. Eine ausführliche Pflanzanleitung erhalten Sie bei uns in der Baumschule oder auf unserer Homepage. Rabatte gültig, solange der Vorrat reicht. Für Gartengestaltungskunden werden die Rabatte nicht gewährt, da Fahrtkosten, Beratungsgespräche, Planerstellung und Angebotslegung kostenlos durchgeführt werden.

 

Zahlung

Für Gartengestaltungskunden 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, Rest netto Kassa nach Fertigstellung. Für Kunden in der Baumschule bar netto Kassa. Es können jedoch mit der Firmenleitung spezielle Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Diese müssen jedoch schriftlich bestätigt werden.

 

Vertragserfüllung

Höhere Gewalt entbindet uns von der Verpflichtung des Kaufvertrags, ohne daß der Käufer daraus Rechte auf Schadenersatz herleiten könnte. Frost, Dürre, Hagel, Mangel an Transportmittel und Streik werden höherer Gewalt gleichgestellt.

Vertraglich vereinbarte Liefertermine gelten nur als annähernd.

Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der Schadenersatzanspruch beträgt ohne jeden Nachweis 30 % des Rechnungsbetrages. Ein höherer Schaden kann gegen Nachweis geltend gemacht werden.

Ist der Käufer mit der Abnahme der Ware im Verzug, können wir die Pflanzen auch ohne vorherige Androhung freihändig, und zwar zu jedem uns annehmbar erscheinenden Preis, für Rechnung des säumigen Käufers anderweitig veräußern.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.

Das vorbehaltene Eigentum geht nicht dadurch verloren, daß der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültigen Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, daß bestimmbar ist, daß die Pflanzen vom Verkäufer geliefert worden sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer erforderlichenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Bei erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen Miteigentum an den vermischten Pflanzen. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert, so tritt der Käufer die Forderung aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Im übrigen ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware unzulässig.

 

Versand

Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Alle Nebenkosten, z.B. Verpackung, Zertifikate und Transportversicherung (es sei denn, letztere wird ausdrücklich nicht erwünscht) trägt ebenfalls der Käufer. Wenn keine Transportvorschriften gegeben worden sind, so sind wir berechtigt, den Versand nach eigenem Ermessen auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege vorzunehmen, ohne damit Verantwortung zu übernehmen. Wenn "Auf Abruf" verkauft worden ist, haben wir das Recht, Herbstlieferungen nach dem 15.11. und Frühjahrslieferungen nach dem 15.4. nach eigenem Gutdünken auszuführen, wenn der Abruf nicht voher erfolgt ist.

 

Gewährleistung

Ersatz für fehlende Sorten, Arten und Sortierungen bei entsprechender Preisänderung ist gestattet, soweit der Käufer dies nicht ausdrücklich verbietet.

Gewähr für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer dies ausdrücklich, so muß er unsere Pflanz- und Pflegeanweisungen anerkennen und nach diesen ausführen. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf die Dauer einer Vegetationsperiode und setzt voraus, daß Transport, Pflanzung und Pflege einwandfrei waren und keine Faktoren wie höhere Gewalt das Gedeihen der Pflanzen beeinträchtigt haben.

Gewähr der Sortenechtheit wird nur bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages geleistet. Sie erstreckt sich ein Jahr. Für die Echtheit der Nachzucht wird keine Gewähr übernommen.

 

Mängelrüge

Eventuelle Mängel sind so zu rügen, daß die Mängelanzeige binnen fünf Tagen nach Empfang der Sendung abgeschickt ist. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel die später erkennbar sind, müssen binnen fünf Tagen nach Erkennen gerügt werden.

Bei Mängelrügen ist es nicht gestattet, uns von einer Warenart einen Teilposten zur Verfügung zu stellen. Jede Position einer Rechnung wird als Ganzes betrachtet.

Bei begründeten Beanstandungen steht es dem Verkäufer frei, unter Ausschluß weitergehender Ansprüche für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder den Auftrag gegen Gutschrift des Fakturenwertes zu streichen.

Verspätete oder unrichtig erhobene Mängelrügen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Muster und Maße

Muster sollen die Durchschnittsbeschaffenheit zeigen. Es müssen nicht alle Pflanzen genau wie die Probe ausfallen. Maße sind - außer beim Stammumfang - nur annähernd angegeben. Kleine Abweichungen sind zulässig.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels.

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.